Beitragszahlung 1. Halbjahr 2019

Sehr geehrte Mitglieder,

zum 01.02.2019 erfolgt der Beitragseinzug für das 1. Halbjahr 2019 durch Lastschriftverfahren SEPA.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, das bei nicht gezahlten Beiträgen die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb entfällt.

Offene Beiträge aus dem 2. Halbjahr 2018 können bis spätestens 31.01.2019 noch beglichen werden.

Danach erfolgt lt. Satzung der Ausschluss aus dem Verein und Spielsperre / Wettkampfsperre (Abmeldung Spielpass Fußball beim FVSA).

Wir bitten um entsprechende Beachtung.

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