Beitragseinzug 2. Halbjahr 2021

Liebe Mitglieder,

zum 2. August 2021 erfolgt der Beitragseinzug für das 2. Halbjahr 2021 lt. unserer Satzung per Lastschriftverfahren.

Ergänzend hierzu ein Auszug der Verbraucherzentrale und LSB zu Corona: Vereinsmitgliedschaft /Beitrag läuft weiter. Achtung! Bei Vereinen ist die rechtliche Situation anders. Vereine sind ein Zusammenschluss von Mitgliedern, die durch ihren Beitritt gewisse Rechte und Pflichten anerkennen. Die Mitgliedsbeiträge dienen der Förderung und Erreichung des Vereinszwecks. All das ist in der sogenannten Satzung geregelt. Aus diesem Grund sind die Vereinsmitglieder zur Zahlung verpflichtet-auch dann, wenn sie die Angebote ihres Vereins vorübergehend nicht nutzen können.

Mit besten Grüßen Sigrid Lüderitz, Schatzmeister 

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